2013 in der Regel am Montag, Mittwoch und Freitag je halbtags sowie alle zwei Wochen am Dienstagabend für die Gemeinderatssitzung anwesend zu sein. Die Teilnahme an weitere Sitzungen und Besprechungen erfolgte nach Bedarf. Der Beschwerdeführer hatte im Rahmen seiner Tätigkeit insbesondere auch "die notwendigen personellen Strukturen herzustellen" sowie eine klare Aufgabenverteilung und die Anwesenheitsregelung das (Teilzeit-)Personal betreffend sicherzustellen (…). Hinsichtlich der Dauer des Einsatzes wurde festgelegt, dass dieser am 19. August 2013 beginne und mit der Tätigkeitsaufnahme des neuen Gemeindeschreibers sowie dessen Stellvertretung ende.