Aus den Erwägungen I. 1. (…) 2. 2.1. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet u.a. der mit Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 29. Januar 2014 angeordnete vorsorgliche Sicherungsentzug des Führerausweises bis zur Abklärung von Ausschlussgründen mittels verkehrspsychiatrischer Begutachtung. Allerdings hätte das Strassenverkehrsamt am