Widerruf des Rückzugs des IV-Gesuches zurück. Damit hat die Beschwerdegegnerin gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen, was ebenfalls die Widerrechtlichkeit begründet. 4.3. Nach dem Gesagten steht somit fest, dass die Beschwerdegegnerin in widerrechtlicher Weise, indem sie den Verzicht der Beschwerdeführerin auf IV-Leistungen als zulässig erachtete, gegen Art.