Dieser Ansicht ist nicht beizupflichten. So handelt es sich sowohl im Falle, wo ein Dritter aufgrund des Verzichts leistungspflichtig wird, wie auch in der Konstellation, in welcher der Dritte bereits leistungspflichtig ist, aufgrund des Verzichtes jedoch den Anspruch auf Verrechnung beziehungsweise Nachforderung verliert, jeweils um schüt- 2014 Sozialversicherungsrecht 53