Denn sie leistete bisher aufgrund des Ereignisses vom 29. Oktober 2010 Krankentaggelder und hat bei der Beschwerdegegnerin einen Verrechnungsantrag gestellt. Sollte sich nach erfolgter Rentenprüfung ergeben, dass die Versicherte Anspruch auf eine Invalidenrente hat, könnte die Z Versicherung gemäss Art. 22 Abs. 2 52 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2014