4.1. Aus den Akten ist ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 30. Juli 2009 in einer stationären Massnahme gemäss Art. 59 StGB befindet. Im Verlaufsbericht der Psychiatrischen Klinik K. vom 10. Dezember 2010 wird von einem verbesserten Gesundheitszustand des Beschwerdeführers berichtet, weshalb er ab dem 12. Juli 2010 einen Arbeitsversuch an einem geschützten Arbeitsplatz (Stiftung W.) absolvieren konnte. Diesen konnte er erfolgreich abschliessen, woraufhin er ab dem 9. August 2010 seine zuvor abgebrochene Lehre als Maurer wieder aufnehmen konnte. Ab diesem Zeitpunkt hat sich der Beschwerdeführer an fünf Wochentagen tagsüber nicht auf der Station befunden.