das kann sich insbesondere darin zeigen, dass der Student nur noch selten, namentlich auch nicht mehr in den Semesterferien, zu seinen Eltern zurückkehrt (Urteil des Bundesgerichts 2P.222/2006 vom 21. Februar 2007 E. 4.1. mit Hinweisen). 2.4. 2.4.1. Nach dem Gesagten besteht im Falle von J. und S., welche beide von September 2007 bis Mai 2011 ein Studium in den USA absolvierten, die tatsächliche Vermutung, dass sie während ihrer Ausbildungszeit keinen Wohnsitz in den USA begründet haben. Wie der 92 Versicherungsgericht 2011