Der Bundesrat hat jedoch für diejenigen Betroffenen, welche getrennt lebend oder geschieden sind und mit rentenberechtigten Kindern zusammenleben, eine Besitzstandregelung getroffen. Gemäss der in der Verordnung zum ELG (ELV) aufgenommenen Schlussbestimmung der Änderung vom 28. September 2007 (SchlBest) ist die jährliche Ergänzungsleistung eines Kindes, das einen Anspruch auf eine Kinderrente der IV begründet und am 31. Dezember 2007 mit einem Elternteil zusammenlebt, der getrennt oder geschieden ist und der seinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen am 1. Januar 2008 wegen der Aufhebung der laufenden Zusatzrenten in der IV verliert, aufgrund der