Die Aufhebung der laufenden Zusatzrenten bei der IV hatte zur Folge, dass diese Personen auch ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen verloren haben. Der Bundesrat hat jedoch für diejenigen Betroffenen, welche getrennt lebend oder geschieden sind und mit rentenberechtigten Kindern zusammenleben, eine Besitzstandregelung getroffen.