2010 Versicherungsgericht 67 Verfügung vom 15. April 2009 zustellte, blieb unbeantwortet. Auch Unterlagen über seine Freizügigkeitskonten, welche er von den kontoführenden Kassen in der Zeit des laufenden Verfahrens erhielt (z.Bsp. Abrechnung über die Freizügigkeitspolice Freizügigkeitsstiftung A. vom 17. September 2009), leitete er nicht an das Versicherungsgericht weiter, sondern überliess es gänzlich dem Gericht, die diversen Konten ausfindig zu machen.