2.3.2. Zusammengefasst handelt es sich somit beim Lehrgang zum Erreichen der kaufmännischen Berufsmatura um eine Tätigkeit, welche die systematische Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit zum Ziel hat, und damit um Aus- und nicht um Weiterbildung. 2.4. 2.4.1. Des Weiteren ist zu prüfen, wie es sich mit dem von Z.Y. erzielten Erwerbseinkommen verhält, d.h. ob seine neben der Ausbildung ausgeübte Erwerbstätigkeit bei der Firma E. als überwiegend zu betrachten ist oder nicht. Dem Beschwerdeführer ist insoweit zuzustimmen, als hierzu ein Einkommens- und kein reiner Zeitvergleich durchzuführen ist.