1.3. Ein Anspruch auf eine Ausbildungszulage besteht für Kinder, die eine Ausbildung im Sinne von Art. 25 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) absolvieren (Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über die Familienzulagen [FamZV; SR 836.21]). Kein Anspruch besteht jedoch, wenn das jährliche Einkommen des Kindes in Ausbildung höher ist als die maximale volle Altersrente der AHV (Abs. 2). (…) 60 Versicherungsgericht 2010