3.5.2. Prof. Dr. med. B. äusserte sich bereits mit Schreiben vom 27. Oktober 2008 erstaunt darüber, dass die Kosten für ein Lokomattraining nur ab einer Behandlungsfrequenz von mindestens drei Sitzungen pro Woche übernommen würden. Er fügte am 16. März 2009 an, diese Regelung sei für ihn nicht nachvollziehbar. Da sich bei der Beschwerdeführerin eine Gehfähigkeit anbahne, sei das Lokomattraining sinnvoll. Auch das BSV schreibt, die Kosten könnten für 20 Einheiten Gangtherapie mit dem Lokomat übernommen werden. Dass diese auf drei wöchentliche Sitzungen zu verteilen sind, geht aus dem Schreiben vom 9. Juli 2008 nicht hervor. 3.5.3.