§ 17 Abs. 1 EG KVG hingegen verweist auf den 31. Mai als Stichtag. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Anspruch auf Prämienverbilligung bei der zuständigen Zweigstelle der SVA geltend zu machen. • Die Beschwerdeführerin beantragt sinngemäss die Berücksichtigung der – im Nachgang zu einem steuerrechtlichen Einspracheverfahren – mit Beschluss der Steuerkommission L. vom 23. März 2005 revidierten, aktuellsten Steuerveranlagung 2003. b)