fahren passiv. Die Klägerin betrieb einen grossen Aufwand, um dem Versicherungsgericht die vorsorgerechtlichen Verhältnisse des Beklagten darzulegen, was eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre. Dieser reagierte jedoch auf die Aufforderungen des Gerichts, Angaben über sämtliche Arbeitgeber und die jeweiligen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zu machen, Anträge zu stellen und Einwendungen zu erheben, nicht. Eine solche Prozessführung muss wegen der Verletzung der (auch dem Beklagten obliegenden)