Zu diesem Zeitpunkt war das Scheidungsverfahren bereits hängig, jedoch noch kein Scheidungsurteil ergangen. (…) 3.2. Ist der Vorsorgefall nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens eingetreten, das Scheidungsurteil bei Zusprechung der Rentenleistungen aber bezüglich der Teilung der Austrittsleistungen bereits formell rechtskräftig, so kann gestützt auf Art. 148 Abs. 2 ZGB 2007 Versicherungsgericht 63