Aufgrund des Charakters des BVG als Minimalgesetz mit Mindestvorschriften ist dies aber zu verneinen, solange die reglementarischen Leistungen vor dem Günstigkeitsprinzip standhalten und die Leistungen nach BVG-Obligatorium übersteigen (Art. 6 und 49 BVG). Es muss mittels Schattenrechnung ermittelt werden, ob das reglementarisch erworbene Altersguthaben höher als das BVG-Altersguthaben im Alter von 65 Jahren ist, welches gestützt auf den gesetzlich koordinierten Lohn und unter Anwendung der in Art.