2. (Zusammenfassung der Rechtsprechung [AGVE 1986, S. 143 ff.]) 3. Ab dem Schuljahr 2001 besuchte die Tochter der Kläger, S., die Bezirksschule in B bis zum Sommer 2005. Seit dem Jahr 2002 besucht das mittlere Kind, D., und seit dem Jahr 2004 der jüngste Sohn, B., die Bezirksschule in B. Zwischen den Parteien strittig ist die Übernahme der Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch der drei Kinder zu Lasten der Beklagten, wobei die Meinungen in erster Linie betreffend die Unzumutbarkeit des Schulwegs auseinandergehen. 3.1. Die drei Kinder der Kläger besuchten bzw. besuchen zum Teil immer noch die Bezirksschule in B. Gemäss