ihrer beiden Kinder eine Unterdeckung, welche nur teilwese durch die X. zugesprochenen Stipendien gedeckt werden können. 2.2.1. (…) 2.2.2. Im nicht veröffentlichten Urteil J. vom 16. November 1993 (C 10/92) hat das EVG entschieden, dass der Wegfall einer kantonalen Erwerbsersatzleistung für alleinerziehende Mütter keinen "ähnlichen Grund" im Sinne von Art. 14 Abs. 2 AVIG darstelle. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, das Besondere an der in Art. 14 Abs. 2 AVIG anvisierten Versichertengruppe sei darin zu sehen, dass sie nicht eigentlich auf den Eintritt oder Wiedereintritt in das Erwerbsleben vorbereitet sei.