zur Verfügung stehenden Mitteln vor Ort sichergestellt ist (Abs. 1). Die Schulpflege kann Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen den Besuch von Lektionen in einer höheren Klasse oder in einem anderen Schultyp gestatten (Abs. 2) und kann in Ergänzung zur bestehenden Schulorganisation Gruppen- und Einzelangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung einrichten