Gemäss eigenen Angaben zog er sich beim Sturz vom Pferd (lediglich) einen Bänderriss am linken Bein zu. Weitere Verletzungen, die seine manuellen oder geistigen Fähigkeiten im fraglichen Zeitraum beeinträchtigt hätten, wurden weder geltend gemacht noch ergeben sich solche aus dem „Arbeits- 2005 Versicherungsgericht 93