Bezogen auf die Prämienverbilligungsbeiträge des Jahres 2002 heisst dies, dass die vom 31. März bis 31. Dezember 2001 in den Kanton Aargau zugezogenen Personen ihren Antrag bis 31. März 2002 stellen können. Den Personen, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. März 2002 zugezogen sind, kann zugemutet werden, die ordentliche Anmeldefrist bis 31. Mai 2002 einzuhalten, da ihnen genügend Zeit bleibt, sich rechtzeitig über die Regelung im neuen Wohnkanton zu informieren. Allerdings handelt es sich dabei bereits um die Anmeldung für die Prämienverbilligung des Folgejahres, d.h. bis 31. Mai 2002 ist das Gesuch zum Bezug von Prämienverbilligungsbeiträgen des Jahres 2003 einzureichen.