In Anlehnung an Brönnimann (Jürg Brönnimann, Zur Klage nach Art. 85a SchKG, AJP 1996 S. 1396) sowie Schwander (Ivo Schwander, Neuerungen in den Bereichen der Rechtsöffnung sowie der Aufhebung oder Einstellung der Betreibung durch den Richter, Schriftenreihe SAV, Band 13, 1995, S. 47), welche eine Doppelnatur der negativen Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG bejahen, wonach einerseits mit materieller Rechtskraft über die materiellrechtliche Frage des Bestehens der in Betreibung gesetzten Schuld entschieden werde, andererseits aber die Klage den betreibungsrechtlichen Zweck verfolge, über die Aufhe- 86 Versicherungsgericht 2003