38 Inzidente Normenkontrolle von § 169 Abs. 4 BauG. - Begriffe der echten und der unechten Rückwirkung (Erw. 2/a). - Frühere und aktuelle Rechtslage; Wechsel vom Vorzugslast- zum Ersatzabgabesystem (Erw. 2/b). - Die Anwendung von § 169 Abs. 4 BauG hat eine echte Rückwirkung zur Folge (Erw. 2/c). Diese Rückwirkung ist im konkreten Fall weder zeitlich mässig, noch ist sie durch triftige Gründe gerechtfertigt (Erw. 3). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 22. April 2002 in Sachen M. gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen