Gemäss den vorstehenden Erwägungen ist der Stichtag für die Prämienverbilligung des Jahres 2002 der 1. Januar 2001. Die letzte ordentliche Steuerveranlagung ist demzufolge diejenige der Steuerperiode 1999/2000. Gemäss definitiver Steuerveranlagung liegt das massgebende Einkommen über der Richtprämie für eine erwachsene Person, weshalb grund-