Es gibt dem Gericht lediglich die Befugnis, den betreffenden Rechtssatz als rechtswidrig zu erklären und ihm in dem zu beurteilenden Fall die Anwendung zu versagen. Die Norm wird also durch ein negatives Prüfungsergebnis nicht aufgehoben, doch kann ihre Rechtswidrigkeit in jedem weiteren Anwendungsfall geltend gemacht werden; der negative Entscheid 2001 Kinderzulagen 109