Entscheid des Versicherungsgerichts, 4. Kammer, vom 18. September 2001 in Sachen R.R. gegen Ausgleichskasse P. 34 § 26quinquies KZG Wird die Verfassungswidrigkeit einer anspruchsausschliessenden Norm festgestellt, finden die Regeln über die Rückwirkung keine Anwendung und der Anspruch auf Kinderzulagen ist ohne deren Anwendung zu beurteilen (Erw. 3c und d). Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 4. Kammer, vom 13. Januar 2001 in Sachen E. und A.S. gegen SVA Aus den Erwägungen