32 § 2 Abs. 2 KZG Die Vorschrift, dass der im Betrieb des Ehegatten mitarbeitende Ehegatte nicht als Arbeitnehmer im Sinne des KZG gilt, ist bundesverfassungswidrig (Erw. 1c). Für die Anspruchsberechtigung massgebend ist die ahv-rechtliche Qualifikation als Arbeitnehmer (AGVE 2001 35 110). Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 4. Kammer, vom 6. November 2001 in Sachen R.H. gegen AHV-Ausgleichskasse X. Aus den Erwägungen