2001 Prozessrecht 103 I. Prozessrecht 31 § 32 EG KVG Das Versicherungsgericht ist für Streitigkeiten über die freiwillige Krankentaggeldversicherung nach KVG und die Zusatzversicherungen zuständig. Für Streitigkeiten zwischen dem Versicherten und der Krankenkasse betreffend Taggeldleistungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der Zivilrichter zuständig (Erw. 5) Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 2. Kammer, vom 30. Mai 2001 in Sachen Z. gegen Krankenkasse Z. Aus den Erwägungen