Am 25. Februar 2025 wurde der Gesuchsgegner in R._____ einer Zoll- und Polizeikontrolle unterzogen. Im Rahmen dieser Kontrolle wies er sich mit einer gefälschten italienischen Identitätskarte sowie einem kosovarischen Führerausweis aus. Im Anschluss an die Kontrolle wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Aargau festgenommen (MIact. 13 ff.), am 26. Februar 2025 um 13.21 Uhr aus der polizeilich motivierten Haft entlassen und anschliessend dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 18 ff.).