3.2. Das MIKA hat das Gesuch um Familiennachzug, welches die Mutter des Gesuchsgegners eingereicht hatte, mit Verfügung vom 29. Juli 2025 abgelehnt und den Gesuchsgegner zugleich aus der Schweiz weggewiesen (MIact. 60 f.). Dieser Aufforderung ist der Gesuchsgegner nicht nachgekom- -6-