Wegen des am 10. Juli 2025 auslaufenden Touristenvisums des Gesuchsgegners und des noch hängigen Gesuchs um Familiennachzug reichte die Rechtsvertreterin des Gesuchsgegners mit Schreiben vom 9. Juli 2025 beim MIKA ein Gesuch um Verlängerung des Touristenvisums ein. Darin machte sie im Wesentlichen geltend, der Gesuchsgegner könne die Schweiz wegen gesundheitlichen Beschwerden, welche von einem sich noch in Kenia zugetragenen Motorradunfall stammen, nicht verlassen (MIact. 19 f.). Das MIKA lehnte das Gesuch mit Schreiben vom 10. Juli 2025 ab und wies den Gesuchsgegner zudem an, die Schweiz bis am 16. Juli 2025 zu verlassen (MI-act. 31 f.).