7. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. Dass die Ausschaffungshaft geeignet ist, sicherzustellen, dass der Gesuchsgegner für einen Ausschaffungsflug zur Verfügung steht, ist notorisch und erfordert keine weiteren Erläuterungen.