Anlässlich der heutigen Verhandlung gab der Gesuchsgegner unter anderem aktenwidrig zu Protokoll, er sei auch vor dem 11. Januar 2022 immer wieder beim Migrationsamt erschienen und habe eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beantragt und nach der Ausweisung gefragt (Protokoll S. 3, act. 48). Zudem machte der Gesuchsgegner während der gerichtlichen Befragung widersprüchliche Angaben. Zum einen gab er an, die Ausreisepflicht habe man ihm erst nach Bekanntwerden seiner Herzprobleme erläutert, sonst hätte er die Schweiz verlassen (Protokoll S. 3, act. 48).