Im Rahmen der Befragung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs am 8. Januar 2026 gab der Gesuchsgegner aktenwidrig zu Protokoll, er sei nie unbekannten Aufenthalts gewesen und sei Vorladungen immer gefolgt. Überdies gab er an, er sei bereit einen Flug nach Kolumbien anzutreten, wenn es keine andere Möglichkeit gebe, dies sei kein Problem (MIact. 598 f.). Anlässlich der heutigen Verhandlung gab der Gesuchsgegner unter anderem aktenwidrig zu Protokoll, er sei auch vor dem 11. Januar 2022 immer wieder beim Migrationsamt erschienen und habe eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beantragt und nach der Ausweisung gefragt (Protokoll S. 3, act. 48).