1. Das Gesuch um Bestätigung der Haft sei abzuweisen. 2. Der Gesuchsgegner sei aus der Haft zu entlassen. 3. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, sich regelmässig beim MIKA zu melden. 4. Der amtliche Vertreter sei aus der Staatskasse zu entschädigen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: