Am 22. September 2025 erteilte das MIKA der Kantonspolizei Aargau den Auftrag zur Festnahme des Gesuchsgegners (MI-act. 572). Nachdem der Gesuchsgegner spätestens ab dem 6. Oktober 2025 als unbekannten Aufenthalts galt, wurde der Flug gleichentags annulliert (MI-act. 575). Der Gesuchsgegner wurde am 6. Januar 2026 angehalten und gleichentags zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Bussen in den Strafvollzug versetzt (MI-act. 582 ff.). Nach seiner Entlassung am 8. Januar 2026, 13.45 Uhr, wurde der Gesuchsgegner dem MIKA zugeführt (MI-act. 589 ff.).