Der Gesuchsgegner blieb am 5. Mai 2025 einer Vorladung des MIKA unentschuldigt fern (MI-act. 536 ff.). -4- Am 27. Juni 2025 sprach der Gesuchsgegner beim MIKA vor und erklärte, er habe gesundheitliche Probleme und werde sich nach einer Untersuchung beim BAZ melden (MI-act. 546). Das MIKA meldete den Gesuchsgegner am 5. September 2025 für einen Flug am 13. Oktober 2025 nach Kolumbien an (MI-act. 558 ff.).