Am 25. März 2025 sprach der Gesuchsgegner beim MIKA vor und gab an, er habe eine Herzkrankheit und Probleme in seiner Heimat. Das MIKA räumte ihm daraufhin bis zum 28. März 2025 Zeit ein, um ein Asylgesuch zu stellen (MI-act. 524). Der Gesuchsgegner stellte am 2. April 2025 im Bundesasylzentrum (BAZ) Q._____ ein Asylgesuch, weigert sich jedoch aus gesundheitlichen Gründen, dort zu übernachten (MI-act. 532 ff.). Das SEM meldete am 17. April 2025 auf Nachfrage des MIKA, es sei kein Asylverfahren erfasst worden, da der Gesuchsgegner beim Transfer ins R._____ verschwunden sei (MI-act. 534).