3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien ausgehändigt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 6. Januar 2026 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 4. April 2026, 12.00 Uhr, bestätigt.