Daran vermag die Tatsache nichts zu ändern, dass der Gesuchsgegner am 9. Dezember 2025 erneut eine Eingabe gemacht hat, welche offenbar als erneutes Mehrfachasylgesuch behandelt wird, da das SEM einen entsprechenden negativen Entscheid gemäss Aussagen des Vertreters des Gesuchstellers in den nächsten Tagen versenden wird (MI-act. 154; -6-