Mit Entscheid vom 11. Juli 2025 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz weg (MI-act. 27 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht am 8. September 2025 ab, wodurch der Wegweisungsentscheid in Rechtskraft erwuchs (MI-act. 50 ff.). Das Mehrfachasylgesuch des Gesuchsgegners schrieb das SEM am 30. September 2025 formlos ab (MI-act. 142 ff.). Damit liegt ein rechtsgenüglicher Wegweisungsentscheid vor.