C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 5, act. 39). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 5, act. 39): 1. Die mit Verfügung vom 6. Januar 2026 angeordnete Ausschaffungshaft des Gesuchstellers sei nicht zu bestätigen. 2. Es sei der Gesuchsteller anzuweisen, den Gesuchsgegner unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 3. Eventuell sei der Gesuchsgegner im Falle einer Inhaftierung in eine geeignete Klinik unterzubringen.