3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer -4- Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. 4. Sollte sich die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung als medizinisch notwendig erweisen, so findet die Inhaftierung in der K._____ R._____ oder einer anderen geeigneten Anstalt statt.