Das MIKA führte mit dem Gesuchsgegner am 10. Oktober 2025 ein Ausreisegespräch. Dabei gab dieser zu Protokoll, er habe Panikattacken und eine Rückreise in die Türkei wäre auch ohne Panikattacken schwierig für ihn. Er brauche ein bis zwei Monate Zeit (MI-act. 107 ff.). Am 17. Oktober 2025 erklärte der Gesuchsgegner gegenüber der Rückkehrberatung des MIKA, er sei grundsätzlich zur Ausreise bereit, -3- brauche aber einen Monat Zeit, um sich psychisch auf die Reise vorzubereiten (MI-act. 114).