Mit Schreiben vom 24. März 2025 teilte die ägyptische Botschaft dem SEM mit, dass die zuständigen Behörden in Kairo die bisher übermittelten Informationen als unzureichend erachtet hätten, um die Identität des Gesuchsgegners eindeutig zu bestätigen. Es würden zusätzliche Informationen benötigt, insbesondere der korrekte vollständige amtliche Name, das Geburtsdatum sowie Angaben zu in Ägypten lebenden Familienangehörigen des Gesuchsgegners (MI-act. 718 f.).