Zwischen dem 28. März 2023 und dem 5. März 2024 monierte das SEM mehrfach die ausbleibende Bearbeitung der Identifikationsanträge bei den marokkanischen Behörden (MI-act. 518 ff., 521 ff., 545 f., 570 f.). Am 8. April 2024 verweigerte der Gesuchgegner ein Gespräch mit Vertretern des MIKA zur Mitwirkung bei der Papierbeschaffung (MIact. 583). Im Rahmen eines Gesprächs mit Mitarbeitenden des SEM gab der Gesuchsgegner am 15. August 2024 an, aus Marokko zu stammen. Er erklärte, nach Marokko zurückkehren zu wollen, sofern er Reisepapiere erhalte, verweigerte jedoch die Mitwirkung bei der Papierbeschaffung (MIact. 600).