Das MIKA führte am 7. März 2022 ein weiteres Ausreisegespräch mit dem Gesuchsgegner durch. Obwohl dieser weiterhin angab, algerischer Staatsbürger zu sein, erklärte er, man könne bei den algerischen Behörden keine Papiere für ihn beschaffen, weil keine solchen existierten (MIact. 488 ff.). Am 17. Juni 2022 gab das MIKA im Rahmen der noch immer ausstehenden Identifizierung des Gesuchsgegners eine Effektendurchsuchung in Auftrag, -4-