Das MIKA führte mit dem Gesuchsgegner am 17. Mai 2021 erneut ein Ausreisegespräch durch, in welchem er angab, algerischer Staatsbürger zu sein und sich zur Mitwirkung bei der Papierbeschaffung bereit erklärte. Der Gesuchsgegner unterzeichnete zudem eine Freiwilligkeitserklärung zur Rückkehr nach Algerien, nachdem er eine solche am 1. März 2019 noch verweigert hatte (MI-act. 461 ff.).