Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 14. Oktober 2020 wurde der Gesuchsgegner unter anderem wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und für 20 Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 434 ff.). Am 28. Dezember 2020 monierte das SEM bei den marokkanischen Behörden die ausbleibende Bearbeitung der Identifikationsanträge vom 1. Mai 2017 und 25. Februar 2019(MI-act. 459 f.).